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Marderschaden am Auto — zahlt die Kasko?

Ein Marder im Motorraum kostet selten viel Material, aber oft viel Arbeitszeit. Ob die Kasko dafür zahlt, hängt daran, ob dein Gefahrenkatalog Tierbisse überhaupt nennt — und wie weit die Deckung über den Biss hinaus reicht.

Worauf es ankommt

Die Kaskoversicherung ist in Österreich keine Allgefahrendeckung. Sie zahlt nur für Ereignisse, die in deinem Bedingungswerk als versicherte Gefahr aufgezählt sind. Deshalb ist die erste Frage bei einem Marderschaden nie "ist das ein Schaden am Auto?", sondern "steht diese Gefahr in meinem Gefahrenkatalog?".

Der allgemeine Unfallbegriff hilft dir hier meist nicht weiter. In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1) ist der Unfall beschrieben als "ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis", wobei ausdrücklich gilt: "Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert." Ein Tier, das über Stunden oder Nächte an Kabeln, Schläuchen und Dämmmatten nagt, ist nach dem Verständnis eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers kein plötzliches Gewalteinwirkungsereignis in diesem Sinn. Versicherer lehnen Marderschäden daher regelmäßig mit dem Argument ab, es fehle an der Plötzlichkeit und an der mechanischen Gewalt von außen.

Deshalb arbeiten die Bedingungen mit einem eigenen Punkt für Tierschäden. Dass Tierbisse in den österreichischen Kaskobedingungen tatsächlich eine eigene Kategorie sind, zeigt sich an den Obliegenheiten: In der Besonderen Bedingung KA121-07 EURO-VOLLKASKO ist die Pflicht zur unverzüglichen Polizeianzeige für bestimmte Gefahrenpunkte vereinbart, ausdrücklich aber "ausgenommen Tierbisse". Dieselbe Ausnahme findet sich in der EURO-TEILKASKO (KA131-07) und in den Gebrauchtwagenvarianten KA122-07 und KA132-07. Für einen Tierbiss musst du also nicht zur Polizei — aber du musst in deiner Polizze nachsehen, ob der entsprechende Gefahrenpunkt bei dir überhaupt eingeschlossen ist.

Praktisch bedeutet das: Tierbissschäden sind typischerweise ein Teilkaskobaustein, der in der Vollkasko mitläuft, wenn die Vollkasko die Teilkaskogefahren umfasst. Eine reine Haftpflichtpolizze zahlt für deinen eigenen Marderschaden nie — sie deckt Schäden, die du anderen zufügst. Und wenn deine Polizze nur ein Naturgefahren- oder Basispaket enthält, kann der Tierbiss schlicht außerhalb des gewählten Deckungsumfangs liegen. In der Allianz-Produktbeschreibung sind die Pakete COMFORT, PLUS, EXTRA und MAX unterschiedlich befüllt; welches du hast, steht in der Versicherungs-Urkunde.

Typische Streitpunkte

Der häufigste Streit betrifft nicht den Biss selbst, sondern die Folgen. Der durchgebissene Zündkabelstrang kostet wenig, die Fehlersuche, der Ausbau und der Austausch der Dämmung kosten viel — und dazu kommt gelegentlich ein Motorschaden, weil Kühlwasser oder Öl über eine angenagte Leitung ausgetreten ist. Versicherer unterscheiden hier zwischen dem unmittelbaren Bissschaden und dem Folgeschaden und begrenzen Folgeschäden oft gesondert. Prüfe in deinem Bedingungstext, ob neben dem Bissschaden auch die dadurch verursachten weiteren Schäden genannt sind und ob dafür eine eigene Höchstsumme gilt. Nenne im Schreiben an den Versicherer nur Beträge und Grenzen, die in deiner Polizze stehen.

Zweiter Streitpunkt ist die Zuordnung zur falschen Gefahr. Wer einen Marderschaden als "Vandalismus" meldet, bekommt eine Ablehnung. In der Allianz-Deckung Vandalismus und Parkschaden wird Ersatz geleistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch "mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" sowie durch Kollisionen unbekannter Fahrzeuge am parkenden Fahrzeug — ein Tier ist keine Person. Auch die AKKB2007.1 nennt in der Kollisionskasko nur "mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen". Die richtige Anspruchsgrundlage ist also der Tierschadenpunkt, nicht Vandalismus und nicht der Unfallbegriff.

Dritter Punkt: Selbstbehalt und Bonus. Ein Schaden unter dem vereinbarten Selbstbehalt ist gedeckt, wird aber nicht ausbezahlt — das ist keine Ablehnung, auch wenn es sich so anfühlt. Beim Bonus lohnt der Blick in die Besondere Bedingung KA203-07 KASKOBONUS: Dort unterbleibt eine Umstufung, wenn die Entschädigungsleistung in einem Beobachtungszeitraum insgesamt "in der Eurovollkasko EUR 400.- bzw. in der Euroteilkasko EUR 200.- nicht übersteigt". Welche Regelung für dich gilt, hängt vom Werk deines Versicherers ab.

Vierter Punkt: Abgrenzung zum Verschleiß. Wenn Leitungen schon porös waren, behauptet der Versicherer gern, der Schaden sei ohnehin eingetreten. Die Beweislast für Ausschlusstatbestände trägt der Versicherer, nicht du. Du musst den Versicherungsfall belegen — also den Tierbiss. Dafür sind Fotos der Bissspuren, Kot- und Haarreste und ein Werkstattbefund, der den Biss als Ursache benennt, das wichtigste Material.

Fünfter Punkt: Klauselqualität. Stützt sich die Ablehnung auf eine Bestimmung, die ungewöhnlich und nachteilig ist und mit der du nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde nicht rechnen musstest, kann sie nach § 864a ABGB schon nicht Vertragsbestandteil geworden sein. Gröblich benachteiligende Klauseln sind nach § 879 Abs. 3 ABGB nichtig, unklar oder unverständlich abgefasste Klauseln gegenüber Verbrauchern nach § 6 Abs. 3 KSchG unwirksam. Und bleibt der Wortlaut mehrdeutig, geht die undeutliche Äußerung nach § 915 ABGB zu Lasten dessen, der sie verwendet hat — also des Versicherers. Maßstab der Auslegung ist nach § 914 ABGB die Übung des redlichen Verkehrs.

Was Referenzfälle zeigen

Zum Marder selbst gibt es im Archiv keinen dokumentierten Ausgang. Aber mehrere Fälle mit dokumentiertem Ausgang zeigen genau die Logik, die über deinen Marderschaden entscheidet: Es zählt der Wortlaut der versicherten Gefahr, nicht das wirtschaftliche Gefühl, dass das Auto doch kaputt ist.

Im Referenzfall "Federbein bricht im Stand — zahlt die Kasko?" brach ein vorderes Federbein eines stehenden Fahrzeugs ohne äußere Einwirkung ab und beschädigte dabei einen Reifen. Ergebnis: kein Unfall, weil keine Einwirkung von außen vorlag — ein Bruchschaden, und solche sind nach dem Unfallbegriff ausdrücklich nicht versichert. Übertragen auf den Marder heißt das: Wer die Deckung allein auf den Unfallbegriff stützt, verliert in der Regel. Es braucht den Tierschadenpunkt.

Umgekehrt zeigt "Anhänger rammt Zugfahrzeug — Unfall oder Betriebsschaden?", dass eine Einwirkung von außen bejaht wird, wenn zwei getrennte Objekte aufeinander wirken: Die Anhängerdeichsel beschädigte beim Rückwärtsfahren das Zugfahrzeug, die Deckung war gegeben. Außen bleibt also außen — aber eben nur bei plötzlicher mechanischer Einwirkung, nicht bei nächtlicher Nageltätigkeit.

"Wagenheber rutscht ab — Unfall oder Bedienungsfehler?" illustriert den zweiten Fallstrick: Dort war der Unfallbegriff fraglich und die Polizze lag nicht vor. Ohne den konkreten Deckungsumfang ist jede Diskussion Spekulation. Genau das passiert bei Marderschäden ständig — es wird über Betriebsschäden und Verschleiß gestritten, obwohl niemand nachgesehen hat, ob der Tierbiss im Gefahrenkatalog steht.

Und "Mietauto veruntreut statt gestohlen — zahlt die Kasko?" zeigt, wie streng der Wortlaut genommen wird: Weil das Fahrzeug freiwillig anvertraut wurde, lag Veruntreuung und kein Diebstahl vor — keine Deckung. Dieselbe Strenge gilt, wenn du einen Tierbiss unter "mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" zu subsumieren versuchst.

So findest du es für deinen Fall heraus

Beginne bei der Versicherungs-Urkunde, nicht beim Bedingungsheft. Dort steht, welches Produkt und welche Deckungsvariante du hast, und dort steht dein Selbstbehalt. Danach nimm das zugehörige Bedingungswerk und suche im Gefahrenkatalog der Teil- beziehungsweise Vollkasko den Punkt, der Tiere oder Tierbisse nennt. Findest du ihn, lies weiter, ob auch Folgeschäden erfasst sind und ob eine eigene Höchstsumme angegeben ist. Findest du ihn nicht, ist der Marderschaden in diesem Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gedeckt — dann ist die ehrlichere Frage, ob du den Baustein künftig einschließen willst.

Melde den Schaden unverzüglich, sobald du davon Kenntnis hast; das ist die Anzeigepflicht nach § 33 VersVG. Eine Polizeianzeige brauchst du für Tierbisse nach den Besonderen Bedingungen KA121-07, KA122-07, KA131-07 und KA132-07 nicht — die dortige Anzeigeobliegenheit gilt ausdrücklich "ausgenommen Tierbisse". Dokumentiere stattdessen den Befund: Fotos vom Motorraum, Fotos der Bissspuren, Werkstattbericht mit Ursachenangabe, Kostenvoranschlag getrennt nach Teilen und Arbeitszeit.

Warte mit größeren Reparaturen, bis der Versicherer Stellung genommen hat, soweit das möglich ist, und halte die Schadenminderungspflicht ein — § 62 VersVG verlangt, dass du nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgst und dabei Weisungen des Versicherers befolgst.

Kommt eine Ablehnung, lies sie genau. Fällig wird die Leistung nach § 11 VersVG mit Beendigung der nötigen Erhebungen. Eine qualifizierte Ablehnung kann die Jahresfrist des § 12 Abs. 3 VersVG auslösen — diese Frist beginnt aber erst, wenn der Versicherer unter Angabe der mit dem Ablauf verbundenen Rechtsfolge abgelehnt hat. Wird dir eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen, prüfe den Verschuldensgrad und den Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs. 3 VersVG: Hatte die Verletzung keinen Einfluss auf Feststellung oder Umfang der Leistung, bleibt der Versicherer verpflichtet.

Wenn du unsicher bist, ob die Ablehnung trägt, lass Polizze und Ablehnungsschreiben durch die KI-Deckungsprüfung gegenprüfen. Sie arbeitet genau diese Reihenfolge ab: Vertrag aufrecht, Gefahr im Katalog, Ausschluss eng ausgelegt, Obliegenheiten, Höhe und Selbstbehalt, Fristen.

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Häufige Fragen

Ist ein Marderschaden Teilkasko oder Vollkasko?

Tierbissschäden sind typischerweise eine Gefahr des Teilkaskokatalogs und laufen in der Vollkasko mit, wenn diese die Teilkaskogefahren umfasst. Entscheidend ist aber nicht die Bezeichnung, sondern ob der Tierschadenpunkt in deinem konkreten Bedingungswerk und Paket enthalten ist.

Kann ich den Marderschaden als Unfallschaden geltend machen?

In der Regel nicht. Die AKKB2007.1 definieren den Unfall als "unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis" und halten fest, dass Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden nicht versichert sind. Ein über Nacht entstandener Bissschaden erfüllt dieses Plötzlichkeitserfordernis nach Ansicht der Versicherer nicht.

Muss ich einen Marderschaden bei der Polizei anzeigen?

Nach den Besonderen Bedingungen KA121-07, KA122-07, KA131-07 und KA132-07 gilt die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle für bestimmte Gefahren, ausdrücklich aber "ausgenommen Tierbisse". Dem Versicherer selbst musst du den Fall trotzdem unverzüglich melden (§ 33 VersVG).

Sind Folgeschäden wie ein Motorschaden nach Marderbiss gedeckt?

Das hängt davon ab, ob dein Bedingungswerk neben dem Bissschaden auch die daraus entstehenden Folgeschäden nennt und ob dafür eine eigene Höchstsumme vorgesehen ist. Steht dazu nichts, ist die Ablehnung von Folgeschäden angreifbar — unklare Formulierungen gehen nach § 915 ABGB zu Lasten des Versicherers.

Verliere ich nach einem Marderschaden meinen Kaskobonus?

Das richtet sich nach dem Bonussystem deines Versicherers. In der Besonderen Bedingung KA203-07 KASKOBONUS unterbleibt eine Umstufung, wenn die Entschädigungsleistung in einem Beobachtungszeitraum insgesamt "in der Eurovollkasko EUR 400.- bzw. in der Euroteilkasko EUR 200.- nicht übersteigt".

Was tun, wenn der Versicherer mit Verschleiß argumentiert?

Du musst den Versicherungsfall beweisen, also den Tierbiss — Fotos, Spuren und ein Werkstattbefund mit Ursachenangabe sind dafür zentral. Für Ausschlusstatbestände trägt der Versicherer die Beweislast, und Ausschlüsse sind eng auszulegen.

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Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deckungsfragen entscheidet immer der konkrete Vertragstext — die gedeckt-Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.