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Schaden zu spät gemeldet — verlierst du jetzt die Deckung?
Melde- und Ausschlussfristen in der Versicherung: Was passiert bei verspäteter Schadenmeldung, welche Fristen sind kritisch und wann Ansprüche endgültig erlöschen.
Worauf es ankommt
Zwei Arten von Fristen musst du unterscheiden: Meldeobliegenheiten (den Schaden unverzüglich anzeigen) und echte Ausschlussfristen, nach deren Ablauf ein Anspruch endgültig erlischt. Besonders streng sind Fristen in der Unfallversicherung — etwa die verbreitete 15-Monatsfrist für die Geltendmachung der Dauerinvalidität.
Typische Streitpunkte
Oft ist strittig, was als Geltendmachung genügt: Eine bloße Unfallmeldung mit Befunden reicht nach der Praxis vielfach nicht — verlangt wird die ausdrückliche Erklärung, dass Dauerinvalidität beansprucht wird. Bei Meldeobliegenheiten wiederum kommt es auf Verschulden und Kausalität an.
Was echte Fälle zeigen
Im Archiv: Eine Wanderin meldete ihren Unfall, machte die Invalidität aber nicht förmlich innerhalb der 15-Monatsfrist geltend — der Anspruch war erloschen, trotz unstrittiger Verletzung. Fristen sind keine Formalität, sie entscheiden Fälle.
So findest du es für deinen Fall heraus
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Verliere ich bei jeder verspäteten Meldung die Deckung?
Nein — bei bloßen Meldeobliegenheiten kommt es auf Verschulden und Kausalität an. Echte Ausschlussfristen wirken dagegen hart.
Was ist die 15-Monatsfrist in der Unfallversicherung?
Viele Bedingungen verlangen, dass Dauerinvalidität binnen einer Frist (häufig 15 Monate ab Unfall) ärztlich dokumentiert und ausdrücklich geltend gemacht wird.
Genügt es, Arztbefunde zu schicken?
Nach verbreiteter Praxis nicht — nötig ist die ausdrückliche Geltendmachung des Invaliditätsanspruchs.
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Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deckungsfragen entscheidet immer der konkrete Vertragstext — die gedeckt-Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.