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Selbstbehalt in der Versicherung: Was wird wirklich abgezogen?

Der Selbstbehalt ist der Teil des Schadens, den du selbst trägst — vereinbart in der Polizze, nicht erfunden im Schadenfall. Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe, sondern wann er abgezogen wird, wann er entfällt und was zusätzlich zu ihm die Auszahlung kürzt.

Worauf es ankommt

Ein Selbstbehalt ist keine Ablehnung. Er ist eine vereinbarte Eigenbeteiligung: Der Schaden fällt grundsätzlich unter den Versicherungsschutz, nur ein Teil der Entschädigung bleibt bei dir. Für die Praxis heißt das: Prüfe zuerst, ob die Gefahr überhaupt gedeckt ist, und erst danach, was am Ende übrig bleibt. Wer beides vermischt, hält einen rechnerischen Abzug fälschlich für eine Deckungsverweigerung.

Die Höhe findest du praktisch nie im Bedingungstext, sondern in deiner Polizze. Die Bedingungen verweisen darauf: In der Haushalts- und Eigenheimversicherung wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag um den „in der Versicherungs-Urkunde (unter „Versicherungsschutz“) angeführten Selbstbehalt“ gekürzt; in der Kfz-Versicherung heißt es gleichlautend, dass „der in der Versicherungs-Urkunde enthaltene Selbstbehalt“ von der Zahlung abgezogen wird. Ohne Polizzenauszug lässt sich eine Abrechnung also gar nicht beurteilen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem allgemeinen und spezifischen Selbstbehalten. Der allgemeine gilt laut Bedingungen „in jedem Versicherungsfall“, ausgenommen sind dort Personenschäden und die Deckung „Assistance“. Daneben können in einzelnen Deckungen eigene Selbstbehalte für einzelne Gefahren festgelegt sein. Beide Ebenen können nebeneinander existieren — deshalb lohnt es sich, bei der jeweiligen Gefahr nachzusehen und nicht nur auf die Zeile im Polizzenkopf zu schauen.

Und es gibt Abzüge, die kein Selbstbehalt sind, aber genauso wehtun: In der Kaskodeckung bleiben die Altteile in deinem Eigentum, und „der Gemeine Wert dieser Teile wird ebenfalls von unserer Zahlung abgezogen“. Dazu kommen Zeitwert statt Neuwert, Sublimits und eine mögliche Unterversicherung (§ 56 VersVG). Wer nur über den Selbstbehalt diskutiert, übersieht oft den größeren Posten.

Typische Streitpunkte

Der häufigste Streit dreht sich um die Reihenfolge der Rechenschritte. Der Selbstbehalt wird vom bedingungsgemäß errechneten Entschädigungsbetrag abgezogen — also ganz am Schluss. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen formulieren die Bedingungen das ausdrücklich: Der Selbstbehalt kürzt den Betrag „nach Berücksichtigung einer eventuellen Unterversicherung und der bei den als Außergewöhnliche Naturereignisse versicherten Gefahren jeweils angeführten Begrenzungen“. Wer zuerst den Selbstbehalt abzieht und dann das Sublimit anwendet, kommt auf ein anderes Ergebnis — und meist auf ein schlechteres.

Zweiter Punkt: Entfällt der Selbstbehalt in bestimmten Konstellationen? Das kommt vor, ist aber eng geregelt. In der genannten Naturgefahren-Deckung entfällt er in jenen Fällen, in denen die Entschädigung beim Paket Basis mit EUR 2.500,00, beim Paket Smart mit EUR 5.000,00 und beim Paket Max mit EUR 10.000,00 begrenzt ist. In der Kfz-Glasdeckung entfällt er, wenn die Behebung durch Reparatur ohne Austausch der Scheibe oder des Panoramaglasdachs erfolgt; der Bruch des Windschildes von Krafträdern gilt ohne Selbstbehalt als mitversichert. Solche Entfallsregeln werden in der Abrechnung gern übersehen.

Dritter Punkt: der erhöhte Selbstbehalt. Beim Kaskoprodukt mit Werkstatt-Service kommt er zur Anwendung, „wenn die Auswahl der Werkstätte entgegen der Vereinbarung durch Sie vorgenommen wurde“. Umgekehrt gilt: Ist das Fahrzeug nach einem Schadenfall im Ausland nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher und muss dort repariert werden, wird der erhöhte Selbstbehalt nicht verrechnet. Hier entscheidet also dein Verhalten nach dem Schaden über den Abzug — nicht der Schaden selbst.

Vierter Punkt: Wie oft wird abgezogen? Der Selbstbehalt fällt je Versicherungsfall an. Was ein Ereignis ist, kann strittig sein; bei außergewöhnlichen Naturereignissen stellen die Bedingungen auf dieselbe Ursache und einen einheitlichen zeitlichen Zusammenhang von 72 Stunden ab. Und fünftens kann ein Selbstbehalt auch Sanktionscharakter haben: Ist die Rückstauklappe Abwasser in der Versicherungs-Urkunde angeführt und besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen ihrem Nichtvorhandensein und dem Schaden, „wird der vereinbarte Selbstbehalt verrechnet“. Das ist dann die mildere Folge gegenüber voller Leistungsfreiheit nach § 6 VersVG.

Schließlich bleibt die Auslegung: Ist unklar, ob ein Selbstbehalt einmal oder mehrfach, auf welchen Betrag und mit welcher Ausnahme anzuwenden ist, geht die undeutliche Formulierung zu Lasten dessen, der sie verwendet hat (§ 915 ABGB). Verträge sind nach der Übung des redlichen Verkehrs zu verstehen (§ 914 ABGB), und eine unklar oder unverständlich abgefasste Klausel kann gegenüber Verbrauchern unwirksam sein (§ 6 Abs. 3 KSchG).

Was Referenzfälle zeigen

Die Fälle mit dokumentiertem Ausgang zeigen vor allem eines: Gestritten wird selten über die Zahl im Polizzenkopf, sondern über die Rechenbasis davor.

Im Fall „Spindel zerstört — Einzelteil oder Teil der Maschine?“ ging es um einen Bedienungsfehler an einer Fräsmaschine. Der Neuwertschaden lag bei 62.318,01 EUR, abgerechnet wurde aber nur der Zeitwert der Spindel. Die Frage war, ob die Spindel als eigenständiges Teil oder als Komponente der Gesamtmaschine bewertet wird — davon hängt ab, ob Neuwert oder Zeitwert gilt. Der Betrag, der dich am Ende trifft, entstand hier nicht durch den Selbstbehalt, sondern durch die Bewertungsfrage. Dieselbe Logik gilt im Haushalt: Zeitwertabzüge und Entschädigungsgrenzen wirken vor dem Selbstbehalt.

Im Fall „Reha statt Krankenhaus — entfällt die Karenzfrist?“ ging es um eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Karenzfrist von 21 Tagen. Eine Karenzfrist ist nichts anderes als ein zeitlicher Selbstbehalt: Die ersten Tage trägst du selbst. Strittig war, ob ein Reha-Aufenthalt als Krankenhausaufenthalt zählt und damit die Karenzfrist beeinflusst. Ohne den konkreten Polizzen- und Bedingungstext ließ sich das nicht beantworten — ein guter Beleg dafür, dass Selbstbehaltsfragen Dokumentenfragen sind.

Im Fall „Raumausstatter fällt aus — zählt der Ein-Mann-Betrieb ganz?“ rechnete der Versicherer bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit den Betrieb klein und wollte nur einen Teilausfall entschädigen. Auch hier: Die Diskussion über die Bemessungsgrundlage entscheidet mehr als jede Selbstbehaltszeile.

Und der Fall „Boiler selbst montiert, Wasserschaden — zahlt die Haftpflicht?“ erinnert daran, dass vor jeder Rechnung die Deckungsfrage steht. Erst wenn die versicherte Gefahr bejaht und kein Ausschluss greift, kommt überhaupt der Punkt, an dem Selbstbehalt, Sublimit und Zeitwert eine Rolle spielen.

So findest du es für deinen Fall heraus

Beginne bei der Versicherungs-Urkunde. Such dort nach dem Abschnitt „Versicherungsschutz“ und notiere jeden angeführten Selbstbehalt — den allgemeinen, die deckungsspezifischen und einen allfälligen erhöhten Selbstbehalt. Prüfe auch, ob bei dir Bedingungen wie eine Rückstauklappe Abwasser angeführt sind, an die ein Selbstbehalt geknüpft ist.

Geh dann in die Bedingungen zu genau der Gefahr, die bei dir eingetreten ist. Dort stehen Entfallsregeln und Begrenzungen, die in der Polizze nicht wiederholt werden: Reparatur statt Austausch bei Fahrzeugscheiben, die Entschädigungsgrenzen bei außergewöhnlichen Naturereignissen, die Ausnahme vom erhöhten Selbstbehalt bei nicht fahrfähigen Fahrzeugen im Ausland.

Rechne die Abrechnung Schritt für Schritt nach: Schadenhöhe, dann Neuwert oder Zeitwert, dann Sublimit, dann Unterversicherung, dann Abzug des Gemeinen Werts der Altteile, dann der Selbstbehalt. Wenn der Versicherer eine andere Reihenfolge wählt, frag schriftlich nach der Berechnungsgrundlage. Geldleistungen sind fällig, sobald die zur Feststellung nötigen Erhebungen beendet sind (§ 11 VersVG); bleiben die Erhebungen länger offen, kannst du eine Erklärung verlangen.

Liegt dein Schaden unter dem Selbstbehalt, überleg trotzdem, ob du melden willst — etwa weil Folgeschäden möglich sind oder Fristen laufen. Und wenn eine Ablehnung oder Kürzung kommt: Achte auf die Begründung und auf die Rechtsfolgenbelehrung, denn eine qualifizierte Ablehnung löst die Jahresfrist des § 12 Abs. 3 VersVG aus.

Wenn du nicht sicher bist, ob der Abzug korrekt ist, lass Polizze und Bedingungen gemeinsam prüfen. Genau dafür ist die KI-Deckungsprüfung von gedeckt gedacht: Sie liest deine Unterlagen gegen die Bedingungen und zeigt dir, an welcher Stelle der Abzug herkommt und welche Entfallsregel du ansprechen kannst. Das ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber eine belegte Grundlage für das Gespräch mit dem Versicherer oder deinem Makler.

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Häufige Fragen

Ist ein Schaden unter dem Selbstbehalt abgelehnt?

Nein, das ist keine Deckungsablehnung, sondern eine Rechenfolge: Die Gefahr ist versichert, es kommt nur zu keiner Auszahlung. Beachte aber, dass manche Bedingungen das ausdrücklich so formulieren, dass Schäden unterhalb des allgemeinen Selbstbehalts nicht unter Versicherungsschutz fallen — frag im Zweifel nach, wie der Versicherer den Fall intern wertet.

Wird der Selbstbehalt vor oder nach den Sublimits abgezogen?

Nach ihnen. Bei den als außergewöhnliche Naturereignisse versicherten Gefahren kürzt der Selbstbehalt den Betrag ausdrücklich nach Berücksichtigung einer eventuellen Unterversicherung und der jeweils angeführten Begrenzungen. Die Reihenfolge entscheidet über das Ergebnis, deshalb lohnt das Nachrechnen.

Wann entfällt der Selbstbehalt bei einem Glasschaden am Auto?

Er entfällt, wenn die Behebung des Schadens durch Reparatur ohne Austausch der Scheibe oder des Panoramaglasdachs erfolgt. Außerdem gilt der Bruch des Windschildes von Krafträdern ohne Selbstbehalt als mitversichert. Bei Austausch wird der in der Versicherungs-Urkunde enthaltene Selbstbehalt abgezogen.

Was ist ein erhöhter Selbstbehalt?

Beim Kaskoprodukt mit Werkstatt-Service kommt ein erhöhter Selbstbehalt zur Anwendung, wenn du die Werkstätte entgegen der Vereinbarung selbst ausgewählt hast; die Höhe steht in der Versicherungs-Urkunde. Ist das Fahrzeug nach einem Schadenfall im Ausland nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher und muss dort repariert werden, wird der erhöhte Selbstbehalt nicht verrechnet.

Gilt der Selbstbehalt auch bei Personenschäden?

Der allgemeine Selbstbehalt kürzt laut Bedingungen in jedem Versicherungsfall den entschädigungspflichtig errechneten Betrag, ausgenommen sind davon Personenschäden und die Deckung „Assistance“. Zusätzlich können in einzelnen Deckungen eigene Selbstbehalte für einzelne Gefahren vereinbart sein.

Was kann ich tun, wenn die Selbstbehaltsklausel unklar ist?

Unklare Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten dessen, der sie verwendet hat (§ 915 ABGB), und Verträge sind nach der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen (§ 914 ABGB). Gegenüber Verbrauchern ist eine unklar oder unverständlich abgefasste Vertragsbestimmung unwirksam (§ 6 Abs. 3 KSchG). Verlange zuerst eine schriftliche, nachvollziehbare Berechnung.

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Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deckungsfragen entscheidet immer der konkrete Vertragstext — die gedeckt-Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.