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Sturmschaden am Dach — wann zahlt die Eigenheimversicherung?

Ein abgedecktes Dach, verbogene Bleche, Wasser im Dachboden: Nach einem Sturm ist die Frage selten, ob es gestürmt hat, sondern ob der konkrete Schaden am Dach unter die Sturmschadenversicherung fällt. Dieser Ratgeber zeigt dir anhand österreichischer Bedingungswerke, worauf es ankommt und wo Ablehnungen typischerweise ansetzen.

Worauf es ankommt

Die Sturmschadenversicherung ist in der Eigenheimversicherung eine eigene Sparte neben Feuer und Leitungswasser. In den Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung der VAV EXKLUSIV (ABEE 2024) und INDIVIDUELL (ABEI 2024) gibt es dafür einen eigenen Abschnitt, ergänzt um gemeinsame Bestimmungen für Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Dort findest du unter anderem Artikel 22 zu Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Demontage- und Remontagekosten, Abdeckkosten, Reinigungskosten, Artikel 23 zum Versicherungsort, Artikel 24 zu den Obliegenheiten beim und nach Eintritt des Versicherungsfalles und Artikel 25 zur Ersatzleistung.

Die erste Prüffrage lautet immer: Ist die Gefahr, die dein Dach beschädigt hat, überhaupt die versicherte Gefahr? Sturm, Hagel, abrutschender Schnee, Dachlawine, eindringendes Niederschlagswasser und ein Naturkatastrophenereignis sind bedingungsseitig unterschiedliche Tatbestände mit unterschiedlichen Grenzen. Ein und derselbe Schadenstag kann daher mehrere Deckungsschubladen berühren — und in der einen voll ersetzt werden, in der anderen nur bis zu einem Sublimit.

Die zweite Frage betrifft das versicherte Objekt. Das Dach des Wohngebäudes ist Gebäudebestandteil und damit Kern der Deckung. Anders sieht es bei allem aus, was rundherum steht: Für Außenanlagen, Sachen im Freien und Nebenobjekte greifen eigene Klauseln und oft kleine Beträge. Die ABEE 2024 führt etwa fix montierte Spielplatzeinrichtungen, Spielgeräte und Trampoline bis maximal EUR 1.500,00 an, Pavillons und Partyzelte im Rahmen der Sturmschaden-Versicherung bis EUR 150,00 — in der ABEI 2024 sind es bei Pavillon und Partyzelt EUR 75,00. Wer nach dem Sturm den zerlegten Pavillon beim Dachschaden mitanmeldet, sollte diese Größenordnungen kennen.

Die dritte Frage ist die Höhe. Neben dem in der Polizze vereinbarten Selbstbehalt können Sublimits und einzelne Erweiterungen mit eigenem Selbstbehalt gelten; in einer Klausel der ABEE 2024 ist etwa entgegen dem generellen Selbstbehalt laut Polizze ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens vorgesehen. Beim Thema Unterversicherung entlasten dich beide Werke: Sie sehen für die Sturmschadenversicherung einen generellen Unterversicherungsverzicht vor, wenn die am Antrag festgehaltenen Bewertungskriterien am Schadentag stimmen und eine Wertanpassung vereinbart ist; bei individuell festgelegter Versicherungssumme gilt der Verzicht, soweit der Versicherungswert die Versicherungssumme um nicht mehr als 20 % übersteigt.

Typische Streitpunkte

Optisch oder technisch — das ist der Klassiker nach Hagel. Dellen in Dachblechen, Attikablechen oder Dachrinnen beeinträchtigen die Funktion oft nicht, sehen aber bleibend beschädigt aus. Die ABEI 2024 regelt das ausdrücklich: In Erweiterung von Art. 32 (2) lit. b gelten abweichend auch optische Schäden an der Dachhaut, Fenster- und Rollläden, Dachrinnen (Regenablaufrinnen) sowie Fallrohre des Dachrinnenabflusses als gedeckt — ausdrücklich nicht an anderen Gebäudebestandteilen wie zum Beispiel Fensterbänken. Ob deine Polizze diese Erweiterung enthält, entscheidet also mit darüber, ob du eine Teilreparatur oder eine vollständige Erneuerung der Dachhaut bekommst.

Schnee und Eis sind der zweite Dauerbrenner. Schäden am Gebäude durch abrutschenden Schnee, Dachlawinen, Eis sowie Eiszapfen sind nicht unbegrenzt gedeckt, sondern nur bis zu einem in den Bedingungen festgelegten Höchstbetrag, der sich zwischen ABEE 2024 und ABEI 2024 unterscheidet; Antennenanlagen und dergleichen sind bei diesem Schadenereignis ausgeschlossen. Gleichzeitig nennen beide Werke ausdrücklich Dinge, die nicht ersetzt werden: Kosten für Auftauen und Reparaturen von Dachrinnen und Außenablaufrohren sowie Kosten für das Wegräumen von Schnee und Eis. Eine Erweiterungsklausel schließt darüber hinaus Schäden an der Hausfassade, am Dachgebälk, an der Deckenkonstruktion (wie zum Beispiel Holztramdecken) und am Dach selbst aus — hier lohnt der genaue Blick, für welche Gefahr diese Einschränkung gilt und für welche nicht.

Dritter Streitpunkt: der Zustand des Gebäudes. Die Naturgefahren-Katastrophendeckung gilt nur für Gebäude, in denen bereits Giebelmauerwerk aufgemauert, Decken eingezogen, das Dach geschlossen, Dachvorsprünge verputzt oder verschalt und alle Dachbodenöffnungen, Fenster, Stiegenaufgänge und dergleichen verschlossen sind. Nicht versichert sind laut Punkt 9.2 unter anderem Schäden an einem baufälligen beziehungsweise ganz oder teilweise mangelhaft instand gehaltenen Gebäude sowie Schäden infolge Eindringens von Wasser durch offene Dachluken und durch Öffnungen am Dach bei Neubauten. Dieselbe Logik gilt in der Rohbauphase: Versicherungsschutz im Rahmen der Sturmschadenversicherung besteht laut Rohbaudeckung erst, wenn das Dach geschlossen und die Dachbodenöffnungen verschlossen sind — Schäden durch Hagel an Fassade und Dachhaut sind nach der ABEE 2024 allerdings auch dann gedeckt, wenn der Gebäudezustand diesen Vorgaben noch nicht entspricht.

Vierter Punkt: Folgekosten. Nach dem Sturm liegen Bäume im Garten, das Dach muss provisorisch abgedeckt werden, Bauschutt fällt an. Die Kosten der Entfernung vom Sturm entwurzelter, umgestürzter Bäume sind in der ABEE 2024 bis EUR 1.500,- auf Erstes Risiko mitversichert; nicht versichert sind Teilbeschädigungen von Bäumen und die Entfernung von im Erdreich verbliebener Wurzeln. Für Aufräumungs-, Abbruch- und Abdeckkosten gilt Artikel 22 mit den dort vereinbarten Grenzen.

Fünfter Punkt: alte Schäden, neu entdeckt. Vermorschung, Durchfeuchtung und Fäulnis zeigen sich oft erst Jahre nach dem auslösenden Ereignis. Dann geht es darum, ob ein versichertes Ereignis während der Vertragslaufzeit die Ursache war oder ob Abnützung und fehlende Wartung dahinterstehen. Maßgeblich ist das Schadenereignis, nicht der Entdeckungszeitpunkt.

Was Referenzfälle zeigen

Im Fall „Vermorschte Dachsparren nach Schneedruck — noch ein Sturmschaden?" ging es genau um diese Zeitachse: Die Dachhaut war durch Schneedruck beschädigt worden, der Vermorschungsschaden an den Sparren zeigte sich erst später durch latenten Wassereintritt. Die Abgrenzung lautete Folgeschaden versus Abnützung. Der Fall zeigt, dass ein adäquat kausal verursachter Folgeschaden eines versicherten Ereignisses nicht allein deshalb ausscheidet, weil er sich erst spät manifestiert — entscheidend ist die dokumentierte Ursachenkette.

„Hagel trifft Dachbleche — voller Ersatz oder Sublimit?" betrifft den Streit um optische Schäden. Der Sachverständige unterschied dort zwischen technischen Schäden und optischen Schäden an Attikablechen und Dachentwässerungsanlagen. Der Fall ist mit Warnampel geführt, weil die Sublimit-Klausel prüfungsbedürftig war: Wenn ein Gesamtaustausch wirtschaftlich günstiger ist als eine Teilerneuerung, spricht viel für die wirtschaftliche Betrachtung — und Sublimits gelten regelmäßig pro Schadenfall für alle gemeinsam versicherten Gebäude zusammen, nicht je Bauteil.

„Sturm drückt Wasser durchs Mauerwerk — gedeckt oder nicht?" zeigt, dass Sturmschaden nicht nur abgedeckte Ziegel bedeutet. Dort drang Wasser während eines Sturms unter einem nordwestseitigen Fenster in das Mauerwerk ein und durchsickerte es. Der Fall ging zugunsten des Versicherungsnehmers aus. Übertragen auf das Dach heißt das: Auch Durchfeuchtungen ohne sichtbare Löcher in der Dachhaut können Sturmfolgen sein, wenn Windrichtung, Wetterlage und Schadensbild zusammenpassen.

„Schneeräumung beschädigt Dach — zahlt die Versicherung die Rettungskosten?" behandelt Kosten, die entstehen, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Rettungskosten sind erstattungsfähig, wenn subjektiv eine unmittelbar drohende Gefahr bestand — nicht aber für langfristige Stabilisierungsmaßnahmen ohne engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zur akuten Gefahr. Wer nach einem Sturm notabdeckt, sollte genau das dokumentieren.

„Sturm reißt die Pergola um — ist sie ein ‚Gebäude'?" schließlich betrifft die Objektfrage. Strukturen mit Dach und räumlicher Umfriedung zum Schutz gegen äußere Einflüsse werden als Gebäude behandelt, fest verbundene Bauteile sind gedeckt; nicht fixierte Nebenobjekte und Außenanlagen dagegen meist nur bei namentlicher Nennung. Genau das ist der Grund, warum Carport, Gartenhütte oder überdachte Terrasse nach dem Sturm oft separat diskutiert werden.

So findest du es für deinen Fall heraus

Schritt eins: Sichere den Zustand, bevor du reparierst. Fotos vom Gesamtdach und von Details, Aufnahmen der abgelösten Teile dort, wo sie gelandet sind, und eine Notiz zu Datum und Uhrzeit. Notabdeckungen sind sinnvoll und meist geboten — hebe die Rechnungen dafür getrennt auf, weil Abdeckkosten und Rettungskosten anders behandelt werden als die Reparatur selbst.

Schritt zwei: Melde unverzüglich. Artikel 24 regelt die Obliegenheiten beim und nach Eintritt des Versicherungsfalles. Eine Verletzung führt nicht automatisch zur Leistungsfreiheit: Nach § 6 VersVG tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, und es bleibt der Kausalitätsgegenbeweis — der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf Feststellung oder Umfang der Leistung Einfluss gehabt hat.

Schritt drei: Lies deine Polizze auf drei Ebenen. Welche Deckungsvariante hast du (die Erweiterungen und Sublimits unterscheiden sich zwischen ABEE 2024 und ABEI 2024 spürbar)? Sind Zusatzbausteine wie die Naturgefahren-Katastrophendeckung eingeschlossen? Und welcher Selbstbehalt gilt — der generelle laut Polizze oder ein abweichender aus einer Klausel?

Schritt vier: Trenne sauber zwischen Sturm, Hagel, Schneedruck beziehungsweise Dachlawine und Niederschlagswasser. Ordne jede Schadensposition einer Gefahr zu und prüfe für jede das passende Limit. Erst dann siehst du, ob eine Kürzung Ausdruck eines Sublimits ist oder eine echte Ablehnung.

Schritt fünf: Wenn der Versicherer ablehnt oder kürzt, prüfe die Begründung. Risikoausschlüsse werden eng ausgelegt, und die Beweislast für einen Ausschluss trägt der Versicherer — etwa für die Behauptung, das Gebäude sei mangelhaft instand gehalten oder der Schaden habe schon vor Vertragsbeginn bestanden. Unklare Klauseln gehen nach § 915 ABGB zu Lasten des Verwenders. Bei Streit über die Höhe sieht Artikel 11 ein Sachverständigenverfahren vor.

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Häufige Fragen

Sind optische Hagelschäden an der Dachhaut gedeckt?

Das hängt vom Bedingungswerk ab. Die ABEI 2024 sieht in Erweiterung von Art. 32 (2) lit. b ausdrücklich vor, dass auch optische Schäden an der Dachhaut, an Fenster- und Rollläden, an Dachrinnen sowie an Fallrohren des Dachrinnenabflusses gedeckt sind — nicht jedoch an anderen Gebäudebestandteilen.

Was zahlt die Versicherung bei einer Dachlawine?

Schäden am Gebäude durch abrutschenden Schnee, Dachlawinen, Eis sowie Eiszapfen gelten mitversichert, allerdings nur bis zu einem in den Bedingungen festgelegten Höchstbetrag, der sich zwischen ABEE 2024 und ABEI 2024 unterscheidet. Antennenanlagen und dergleichen sind bei diesem Schadenereignis ausgeschlossen.

Werden die Kosten fürs Schneeräumen am Dach ersetzt?

Die Bedingungen nennen Kosten für das Wegräumen von Schnee und Eis sowie Kosten für Auftauen und Reparaturen von Dachrinnen und Außenablaufrohren ausdrücklich als nicht versichert. Anders kann es aussehen, wenn eine Maßnahme der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr diente — das ist die Frage der Rettungskosten.

Mein Dach war noch im Rohbau, als der Sturm kam. Bin ich versichert?

Versicherungsschutz im Rahmen der Sturmschadenversicherung besteht laut Rohbaudeckung nur, wenn bereits Giebelmauerwerk aufgemauert, Decken eingezogen, das Dach geschlossen, Dachvorsprünge verputzt oder verschalt und alle Dachbodenöffnungen verschlossen sind. Schäden durch Hagel an Fassade und Dachhaut sind nach der ABEE 2024 auch ohne diesen Zustand gedeckt.

Der Schaden zeigt sich erst jetzt, das Ereignis war vor Jahren — ist das zu spät?

Maßgeblich ist, dass das Schadenereignis während der Vertragslaufzeit eingetreten ist, nicht der Zeitpunkt der Entdeckung. Adäquat kausale Folgeschäden eines versicherten Ereignisses können gedeckt sein; Vorschäden und Vermorschung, die schon vor Vertragsbeginn bestanden, sind dagegen typischerweise ausgeschlossen.

Droht mir bei einem Dachschaden eine Unterversicherung?

Beide Werke sehen für die Sturmschadenversicherung einen generellen Unterversicherungsverzicht vor, wenn die am Antrag festgehaltenen Bewertungskriterien am Schadentag zutreffen und eine Wertanpassung vereinbart ist. Bei individuell festgelegter Versicherungssumme gilt der Verzicht, soweit der Versicherungswert die Summe um nicht mehr als 20 % übersteigt.

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