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Einbruch ins Kellerabteil — zahlt die Haushaltsversicherung?

Der Keller gehört bei den meisten Haushaltsversicherungen zum Versicherungsort, aber nicht alles, was dort steht, ist auch in vollem Umfang versichert. Entscheidend sind drei Fragen: Liegt ein Einbruchdiebstahl vor, welche Sachen deckt die Polizze im Kellerabteil ab, und welche Entschädigungsgrenzen gelten.

Worauf es ankommt

Der erste Schritt ist die Gefahrendefinition. Einbruchdiebstahl liegt nach den DONAU Privatschutz Wohnen Haushaltsversicherung Bedingungen vor, wenn ein Täter in die versicherten Räumlichkeiten "durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht", unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen einsteigt, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, oder durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel eindringt. Die AVB Mein Zuhause der Allianz beschreiben denselben Tatbestand wortgleich im Kern. Kurz: Es braucht die Überwindung einer mechanischen Sperre. Ein aufgezwängtes Kellerabteilschloss erfüllt das, ein offener Lattenverschlag ohne Sperre in der Regel nicht.

Der zweite Schritt ist der Versicherungsort. Die DONAU-Bedingungen halten in Artikel 3, Punkt 2.2 fest: "Als Versicherungsort gelten auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzten Abteile in Kellern, Schuppen, Garagen und dergleichen." Wichtig ist der Nachsatz, dass in diesen Räumen nur bestimmte Sachen versichert sind — die Aufzählung beginnt mit Möbeln, Stellagen und Werkzeugen. Die Allianz-Bedingungen arbeiten ähnlich mit einem eigenen Katalog für Keller und Dachboden, der unter anderem Alkoholika, Heizmaterial, Kühl- und Waschgeräte, Wäschespinnen, Sonnenschirme sowie sonstigen Boden- und Kellerkram nennt, dazu etwa Kraftfahrzeug-Zubehör, (E-)Fahrräder, Pedelecs, (E-)Scooter, Segways sowie Sportgeräte und -utensilien.

Der dritte Schritt ist die Erweiterung. Viele Polizzen enthalten eine Zusatzklausel, die den Keller aufwertet. In den DONAU-Bedingungen lautet sie "Hausrat im Kellerabteil" und stellt in Erweiterung von Artikel 3, Punkt 2.2 den gesamten dort gelagerten Wohnungsinhalt mitversichert — allerdings nur, wenn das Kellerabteil "versperrt mit Sicherheitsschloss oder Sicherheitsvorhängeschloss" ist. Ausgenommen bleiben Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzensammlungen sowie Pelze, echte Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie Unterhaltungselektronik. Wer den teuren Fernseher oder die Münzsammlung im Keller lagert, steht damit auch bei einer eingeschlagenen Kellertür ohne Deckung da.

Typische Streitpunkte

Am häufigsten streitet man über die Art der Sperre. Fehlt das in der Klausel verlangte Sicherheitsschloss oder Sicherheitsvorhängeschloss, greift die Erweiterung schlicht nicht — dann bleibt es beim engen Grundkatalog für Kellerräume. Ist das Abteil gar nicht versperrbar oder nur mit einem Draht zugedreht, fehlt es oft schon am Einbruchdiebstahl, und es bleibt nur der einfache Diebstahl. Dort gelten deutlich niedrigere Grenzen: Die Allianz-Bedingungen begrenzen die Entschädigung beim einfachen Diebstahl mit EUR 400,00 für Bargeld und Valuten und EUR 2.000,00 für den sonstigen Wohnungsinhalt.

Zweiter Dauerbrenner ist die Nutzung des Abteils. Der Wortlaut spricht von Abteilen, die "ausschließlich vom Versicherungsnehmer" genutzt werden. Gemeinschaftlich genutzte Kellergänge, Fahrradräume oder Waschküchen fallen in eine andere Kategorie; die Allianz nennt die Entwendung aus gemeinschaftlich genützten Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern ausdrücklich beim einfachen Diebstahl.

Dritter Punkt sind Wertsachen und Sublimits. Die DONAU-Bedingungen halten fest, dass bei Einbruchdiebstahlschäden für die Ermittlung des Versicherungswertes von Wertsachen höchstens die vereinbarten Entschädigungsgrenzen angewendet werden. Dazu kommt die Unterversicherung: Liegt sie vor, wird sie auch für die Außenversicherung, die Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl sowie die versicherten Kosten wirksam. Nicht geltend gemacht wird sie, wenn sie 10 % des Versicherungswertes nicht übersteigt oder wenn Versicherung auf "Erstes Risiko" vereinbart ist. Gesetzlich steht dahinter § 56 VersVG.

Vierter Punkt sind Sicherungen und Obliegenheiten. Die Allianz-Bedingungen sehen bei nicht ständig bewohnten Gebäuden einen Selbstbehalt vor, wenn Sicherungen von Außentüren oder sonstigen Öffnungen nicht vollständig vorhanden sind oder nicht zur Anwendung gebracht wurden: 20 %, mindestens EUR 400,00, je Versicherungsfall. Eine Obliegenheitsverletzung führt aber nicht automatisch zum Totalverlust — nach § 6 VersVG kommt es auf Verschulden und auf die Kausalität an, und dem Versicherungsnehmer steht der Kausalitätsgegenbeweis offen.

Was Referenzfälle zeigen

Im Referenzfall "Schlüssel aus dem Keller gestohlen, Wohnung verwüstet — gedeckt?" brach ein Täter in ein Kellerabteil ein, nahm Werkzeug und einen Schlüsselbund mit und öffnete damit die versicherte Wohnung. Genau diese Konstellation ist in beiden Bedingungswerken ausdrücklich geregelt: Einbruchdiebstahl liegt auch vor, wenn der Täter mit richtigen Schlüsseln eindringt, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten an sich gebracht hat. Der Fall zeigt aber auch, dass zwei Räume zwei Deckungsfragen bedeuten: Für den Keller gelten die Keller-Regeln samt Katalog und Wertsachenausschluss, für die Wohnung die volle Deckung — und Zusatzgefahren wie Vandalismus hängen daran, wo der Einbruchstatbestand erfüllt ist.

Der Referenzfall "Diebstahl ohne Einbruchsspuren — zahlt die Haushaltsversicherung?" macht deutlich, was passiert, wenn keine Aufbruchspuren dokumentiert sind. Dann rutscht der Schaden in die Kategorie des einfachen Diebstahls — mit den dafür vereinbarten Sublimits je Kategorie. Für Kellerschäden heißt das: Fotos von aufgebogenen Bügeln, abgezwickten Schlössern oder eingedrückten Türblättern sind bares Geld wert.

Im Referenzfall "Einbruch übers gekippte Fenster — Obliegenheit verletzt?" ging es um ein Fenster in 2,50 m Höhe, das der Täter mit Gartenbank und Werkzeug erreichte. Der Ausgang zeigt, dass die bloße Nachlässigkeit nicht reicht: Der Versicherer muss die Obliegenheitsverletzung und ihre Kausalität beweisen, und erschwerende Hindernisse, die der Täter erst überwinden muss, sprechen für den Einbruchstatbestand.

Der Referenzfall "100.000 € im Safe — zahlt die Versicherung nach dem Einbruch?" erinnert daran, dass Sondervereinbarungen nur so weit tragen, wie sie dokumentiert sind. Was mündlich mit dem Makler besprochen wurde, hilft wenig, wenn es in der Polizze nicht steht. Für den Keller gilt dasselbe in klein: Die Klausel "Hausrat im Kellerabteil" muss in deiner Polizze aufscheinen, sonst gilt nur der Grundkatalog.

So findest du es für deinen Fall heraus

Nimm deine Polizze und suche zuerst die Klauselliste. Steht dort eine Erweiterung für den Keller — in den DONAU-Bedingungen heißt sie "Hausrat im Kellerabteil" —, ist dein gesamter dort gelagerter Wohnungsinhalt mitversichert, ausgenommen die genannten Wertsachen. Fehlt sie, gilt nur der enge Katalog aus Artikel 3, Punkt 2.2. Prüfe im selben Schritt, ob eine Klausel zu einer Einbruch-Alarmanlage vereinbart ist, weil daran oft Obliegenheiten hängen.

Dokumentiere danach den Tathergang. Fotografiere das aufgebrochene Schloss, die Tür, den Rahmen und das Abteil im Gesamtbild, bevor du aufräumst. Erstatte Anzeige und lass dir die Bestätigung geben. Melde den Schaden unverzüglich — § 33 VersVG verlangt die Anzeige, nachdem du vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt hast, und § 34 VersVG erlaubt dem Versicherer, Auskünfte und zumutbare Belege zu verlangen.

Erstelle eine Liste der entwendeten Sachen mit Kaufbelegen, Seriennummern oder Fotos. Ordne dabei jede Position dem Keller-Katalog oder der Erweiterung zu — das zeigt dir sofort, wo es eng wird. Prüfe parallel, ob deine Versicherungssumme zum Wert deines gesamten Wohnungsinhalts passt, weil die Unterversicherung laut Bedingungen auch auf die Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl durchschlägt.

Kommt eine Ablehnung, lies sie genau. Unklare oder mehrdeutige Klauseln gehen nach § 915 ABGB zulasten des Versicherers, ungewöhnliche und nachteilige Bestimmungen können nach § 864a ABGB gar nicht Vertragsbestandteil geworden sein, gröblich benachteiligende sind nach § 879 Abs. 3 ABGB nichtig, und unklar abgefasste Klauseln sind gegenüber Verbrauchern nach § 6 Abs. 3 KSchG unwirksam. Achte außerdem auf die Frist: Eine qualifizierte Ablehnung mit korrekter Rechtsfolgenbelehrung löst die Jahresfrist des § 12 Abs. 3 VersVG aus. Wenn du unsicher bist, ob dein Kellerschaden unter die Grunddeckung oder die Erweiterung fällt, kannst du Polizze und Schadenschilderung in die KI-Deckungsprüfung geben und bekommst die passenden Klauseln samt Argumentationslinie zurück.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

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Häufige Fragen

Ist mein Kellerabteil überhaupt mitversichert?

Ja, der Keller zählt in der Regel zum Versicherungsort: Laut DONAU-Bedingungen gelten auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzten Abteile in Kellern, Schuppen, Garagen und dergleichen als Versicherungsort. Versichert sind dort aber nur bestimmte Sachen, sofern keine Erweiterungsklausel vereinbart ist.

Was passiert, wenn mein Kellerabteil nur mit einem einfachen Vorhängeschloss gesichert war?

Die Erweiterung "Hausrat im Kellerabteil" verlangt ausdrücklich ein Kellerabteil, das mit Sicherheitsschloss oder Sicherheitsvorhängeschloss versperrt ist. Fehlt diese Sicherung, greift die Erweiterung nicht, und es bleibt beim Grundkatalog für Kellerräume.

Sind Schmuck und Elektronik im Keller versichert?

Die Kellererweiterung der DONAU-Bedingungen nimmt Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzensammlungen sowie Pelze, echte Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie Unterhaltungselektronik ausdrücklich aus. Solche Sachen gehören in die Wohnung, nicht in den Keller.

Der Täter hat mit dem Kellerschlüssel meine Wohnung geöffnet — ist das gedeckt?

Beide Bedingungswerke erfassen den Fall, dass der Täter mit richtigen Schlüsseln eindringt, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten an sich gebracht hat. Das ist Einbruchdiebstahl; der Referenzfall "Schlüssel aus dem Keller gestohlen, Wohnung verwüstet — gedeckt?" zeigt aber, dass Keller und Wohnung getrennt beurteilt werden.

Was gilt, wenn keine Aufbruchspuren zu sehen sind?

Ohne überwundene mechanische Sperre fehlt der Einbruchstatbestand, und es bleibt der einfache Diebstahl mit niedrigeren Grenzen — in den Allianz-Bedingungen EUR 400,00 für Bargeld und Valuten und EUR 2.000,00 für den sonstigen Wohnungsinhalt. Deshalb Spuren immer vor dem Aufräumen fotografieren.

Kann der Versicherer wegen einer offenen Kellertür alles ablehnen?

Nicht automatisch. Nach § 6 VersVG tritt Leistungsfreiheit bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall nur bei Verschulden ein, und der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistung hatte.

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Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deckungsfragen entscheidet immer der konkrete Vertragstext — die gedeckt-Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.